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Die aktuelle Malchower POSTILLE für April / Mai 2012 ist jetzt verfügbar .

Die aktuellen Veranstaltungen und Termine können Sie der aktuellen September-Oktober-Ausgabe der Postille entnehmen. In Kürze auch in den Malchower Briefkästen.

 

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tonne_175 Blaue Tonne - die nächsten Abholtermine für Malchow 2012:

  
30.05.2012
27.06.2012
25.07.2012
 
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Aktuelle Abfahrtzeiten der BVG in Malchow

bvgHaltestelle Malchow haltestelle Dorfstraße

Haltestelle Malchow haltestelle Ortnitstraße

Aktuell und direkt von den aktuellen Web-Seiten der Berliner Verkehrsbetriebe.

stempel_malchow_300x300Die Malchower Dorfchronik ist jetzt ONLINE.

Die Festschrift zur 650-Jahr-Feier von Malchow wurde in Anlehnung des Originals auf unserer Homepage veröffentlicht. Insgesamt 23 Beiträge von der Gründung bis heute. Informativ und amüsant !

Hinweise und weitergehende Beiträge werden gern entgegengenommen.

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2012 weiterhin Schneckentempo auf der Malchower Dorfstraße

Einen Tag vor Weihnachten legte auch die Berliner CDU eine Antwort auf die "Fünf Fragen zur Malchower Dorfstraße an die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus" in den Briefkasten. Vielen Dank.

Antwortbrief der CDU als PDF hier klicken

Der Parlamentarische Geschäftsführer Oliver Friederici (MdA) wies u.a. auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann und deren Beantwortung vom März 2011 hin.

Diese Anfrage und die Antworten darauf, welche auch als Anlage zum Antwortbrief beigelegt war, konnte man bisher auch auf der Web-Site der Berliner CDU-Fraktion nachlesen: hier klicken!

Nun verweigert die CDU den bisher öffentlichen Zugang auf die Fragen und Antworten der kleinen Anfrage ???!!!???

Der Antwort kann man u.a. entnehmen, dass auf der Malchower Dorfstraße (B2) auch das ganze Jahr 2012 Schneckentempo angesagt sein wird. Denn die Sanierung der Dorfstraße in Malchow ist nach Auskunft des Bezirksamtes erst als Investitionsmaßnahme für das Jahr 2013 vorgesehen.

Die Antworten zu den Fragen von Herrn Gregor Hoffmann sollte man unbedingt gelesen haben. Dann weiß man so ungefähr über Zustand und Situation von Straße und Politik in Berlin bescheid.

Da der Link zur Seite der CDU ins Leere (Zugriff verweigert) führt, hier der Wortlaut der kleinen Anfrage des Abgeordneten Gregor Hoffmann und die Beantwortung seiner Fragen vom März 2011:

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wieso musste es soweit kommen, dass auf der Bundesstraße B 2 am Ortseingang Berlins (Malchow) Tempo 20 angeordnet wird?

Antwort zu 1.: Die Beschilderung wurde vom Tiefbauamt des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin als zuständige Straßenbaubehörde im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zur Verhütung von außerordentlichen Schäden, die durch den baulichen Zustand bedingt sind, nach § 45 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO - angeordnet und aufgestellt. Dieses hat als Träger der Straßenbaulast nach § 7 Absatz 2 Berliner Straßengesetz -BerlStrG - im Falle eines nicht verkehrssicheren Zustands eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer/innen auszuschließen und für eine alsbaldige Wiederherstellung eines verkehrssicheren Zustands zu sorgen. Zur Begründung hat das Tiefbauamt ausgeführt, dass „aufgrund von wiederholten Unfällen mit einhergehenden Schadenersatzforderungen eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung zwingend erforderlich ist. Die Fahrbahn weist im betreffenden Abschnitt Spurrinnen, Bodenwellen, Verwerfungen und einen desolaten Zustand der bituminösen Fahrbahndecke mit Netzrissen auf. Eine Beseitigung der Schäden kann nur großflächig erfolgen."

Frage 2: Wann wird der unhaltbare und peinliche Zustand behoben?

Frage 3: Welche Maßnahmen sind erforderlich, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden und wer ist verantwortlich?

Frage 5: Welche Kriterien sind für durch Bezirke beantragte Geschwindigkeitsabsenkungen maßgeblich und wie können diese ggf. rückgängig gemacht werden?

Frage 7: Wie können Bürger gegen ausgebliebene Straßenreparaturen und mit Geschwindigkeitsabsenkungen versehene Straßenabschnitte protestieren?

Antwort zu 2., 3., 5. und 7.: Für Anordnungen nach § 45 Absatz 2 StVO zur kurzfristigen Gefahrenabwehr ist - wie oben bereits ausgeführt - vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden - der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Nur er hat das erforderliche Baufachwissen, um festzustellen, wann entsprechende Maßnahmen erforderlich sind. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO ist die Straßenverkehrsbehörde mindestens zwei Wochen vor der Durchführung der Maßnahmen zu verständigen. Bei Beschränkungen, die länger als drei Monate andauern, hat der Straßenbaulastträger die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Diese erteilt ihre Zustimmung dann, wenn die vom Straßenbaulastträger erforderlichen Maßnahmen durch ein baufachliches Gutachten begründet sind.

Die Beschilderung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h auf der Bundesstraße 2 im Ortsteil Malchow hat der Straßenbaulastträger ohne vorherige Einholung der Zustimmung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgestellt. Die VLB wird in der nächsten turnusmäßigen Sitzung der Tiefbauamtsleiter/innen nochmals alle Bezirksämter auf-fordern, eine erforderliche Zustimmung immer rechtzeitig vor Aufstellung der Beschilderung einzuholen.

Das Bezirksamt wird die Beschränkung erst wieder aufheben, wenn die Straße wieder verkehrssicher ist. Dieser verkehrssichere Zustand der Straße ist gemäß § 7 Abs. 2 letzter Satz BerlStrG vom Straßenbaulastträger alsbaldig wiederherzustellen. Die Sanierung der Dorfstraße in Malchow ist jedoch nach Auskunft des Bezirksamtes erst als Investitionsmaßnahme für das Jahr 2013 vorgesehen. Da nur eine grundhafte Erneuerung Besserung bringt, scheidet eine kurzfristige Straßeninstandsetzung aus dem sog. „Schlaglochprogramm 2011" des Senats aus.

Angesichts der übergeordneten Bedeutung der Straße als Bundesstraße wird sich der Senat - unabhängig davon, dass eine fachaufsichtliche Zuständigkeit nicht besteht -gegenüber dem Bezirk dafür einsetzen, dass die Sanierung früher erfolgt.

Frage 4: Welche Bedeutung hat für den Senat ein leistungsfähiges Straßennetz, welches den Verkehr auch fließen lässt?

Antwort zu 4.: Ein leistungsfähiges Straßennetz ist für das Funktionieren einer Großstadt wie Berlin, u.a. für den Wirtschaftsverkehr, von wesentlicher Bedeutung. Neben der Leistungsfähigkeit sind weitere Kriterien wie Sicherheit, städtebauliche Qualität und Umweltverträglichkeit zugrunde zu legen. Eine möglichst hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Übrigen kein Kriterium zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit einer Straße bzw. zur Gewährleistung eines besseren Verkehrsflusses. Damit der Verkehr auch weiterhin sicher und leistungsfähig fließen kann, sind Investitionen in die Instandhaltung der Infrastruktur von besonderer Bedeutung.

Frage 6: Wie wird die Mobilität der Bürger durch den MIV in Berlin gesichert?

Antwort zu 6.: Mobilität besteht nicht nur aus „Automobilität". Die Mobilität in Berlin ist gekennzeichnet durch einen geringen Pkw-Besatz und hohe Anteile an Wegen im Umweltverbund (Fuß, Rad, Öffentlicher Verkehr). Der Stadtentwicklungsplan Verkehr bündelt alle Maßnahmen zur Sicherung der Mobilität und führt sie in einem Gesamtkonzept zusammen. Der Motorisierte Individualverkehr (MIV) ist hierin ein wichtiger Bestandteil. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr enthält auch wesentliche Aussagen zur Instandhaltung der Straßeninfrastruktur und zu notwendigen netzergänzenden Maßnahmen.

Frage 8: Welche Vorteile verspricht sich der Senat von Tempo 30 in Berlin und welche zeitlichen Konsequenzen ergeben sich für die Individualverkehre daraus, mit welcher Folge für die Volkswirtschaft und den Ressourcenverbrauch?

Antwort zu 8.: Tempo 30 in Wohngebieten und an sicherheitssensiblen Orten im Hauptverkehrsstraßennetz, zum Beispiel vor Schulen und Kindergärten, reduziert die Unfallzahlen und die Gefährdung von Fußgänger/innen und Radfahrer/innen. Es erhöht die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes bei gleicher Verkehrsmenge. Das Resultat sind mehr Wohn- und Aufenthaltsqualität, weniger Lärm und weniger Abgase.

Die Fahrzeit mit dem Kfz auf einer Strecke von 500 m z.B. innerhalb einer Tempo-30-Zone verlängert sich im Vergleich zu einer Straße mit maximal Tempo 50 km/h um ca. 5 - 10 Sekunden.

Eine volkswirtschaftliche Beurteilung von Tempo 30 gegenüber Tempo 50 ist eine sehr komplexe Angelegenheit, bei der sehr unterschiedliche Wirkungszusammenhänge zu betrachten sind. Möglichen begrenzten Zeitkosten stehen z.B. erhebliche volkswirtschaftliche Einsparungen durch Erhöhung der Verkehrssicherheit gegenüber. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Senat an einer Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 im Hauptstraßennetz grundsätzlich festhält. Tempo 30-Regelungen im Hauptnetz sind die Ausnahme, die einer ausdrücklichen Begründung bedarf.

Berlin, den 18. April 2011

In Vertretung

Kreutzberger

Senator für Stadtentwicklung


 

 

 

Aktualisierung zu den "Fünf Fragen zur Malchower Dorfstraße an die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus"


Am 15. September 2011 wurden die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus mit der Bitte um Beantwortung von fünf Fragen zur Dorfstraße per Einschreiben angeschrieben.

Der Brief wurde inhalts- und zeitgleich an folgende Fraktionen gerichtet: CDU, SPD, Die LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind hier die fünf Fragen und die dazugehörigen Antworten der Fraktionen wiedergegeben. Der vollständige Wortlaut der Antwortbriefe wird am Ende des Beitrages verlinkt.

Die Antworten werden in der Reihenfolge ihrer zeitlichen Beantwortung dargestellt. Bisher hat nur die Partei Die LINKE. die Fragen zum 2.11.2011 beantwortet.

Inzwischen haben sich die SPD und die CDU gefunden und die Posten verteilt und nach nummehr 3 Monaten nach der Fragestellung wie die GRÜNEN keine Antworten auf die genannten Fragen erteilt. Es sind eben keine Volksparteien, und Wähler haben sie offenbar auch nicht mehr nötig ?!?!?

Die Fragen 2 und 3 sind von der Politik über die allgemeine Pressemitteilungen beantwortet, weil inzwischen auf Druck der CDU das Straßenausbaubeitragsgesetz hinfällig geworden ist. Das betraf die Grundstückseigentümer. 

Ob sich der Senat nicht doch die Kosten des Straßenausbaus auf andere Art (wie z.B. erhöhte Mieten der Landeseigenen Wohnungsgesellschaften) anteilig erstatten lässt, bleibt jetzt abzuwarten (Frage 4).

Die Fragen 1 und 5 harren dann doch noch auf eine Beantwortung durch die "noch" im Abgeordnetenhaus verbliebenen Parteien wie SPD und GRÜNE.

Malchower sind ja geduldige Bürger. ... spätestens in vier Jahren sind ja wieder Wahlen. 

 

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